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Grunderwerbssteuer

 
was ist die Grunderwerbssteuer
Sie wollen ein Grundstück erwerben? Dann steht nicht nur viel Arbeit an, sondern es kommen auch weitere Kosten auf Sie zu. Was die Grunderwerbssteuer ist und was Sie für als neuen Grundstückseigentümer bedeutet, erfahren Sie hier.

Die Urform der Grunderwerbsteuer war die Besitzwechselabgabe, die im Mittelalter an den Grundherren zu zahlen war. Wurzeln der Grundsteuer finden sich bereits im antiken römischen Reich. Auf deutschem Boden war sie zunächst nur als Grundzehnt bekannt. 1936 entstand erstmals ein einheitliches Grundsteuergesetz.

Die Grundsteuer zählt zu den Realsteuern bzw. Grundsteuern und wird von den Gemeinden bzw. Städten erhoben. Es gibt die Grundsteuer A, für forst- und landwirtschaftliche Vermögen, und die Grundsteuer B, für alle übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert/ Ersatzwirtschaftswert des Grundbesitzes.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer sind Wert und Beschaffenheit von Grundstücken. Ihre persönlichen Verhältnisse als Eigentümer werden außen vor gelassen. Bei bebauten Grundstücken zählt die Grundsteuer zu den Betriebskosten, im Bereich des Wohnungsbaus geht sie in die Kostenmiete ein.

Für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer gibt es ein mehrstufigen Verfahren, an dem zuerst das Finanzamt und dann die Gemeinde mitwirken. In der ersten Stufe wird der Einheitswert des zu besteuernden Objektes durch das Finanzamt ermittelt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Der Einheitswert wird Ihnen als Eigentümer durch den Einheitswertbescheid mitgeteilt und gilt normalerweise für mehrere Jahre. Stufe Zwei befasst sich mit der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages auf Grundlage des festgestellten Einheitswertes. Auch dieser wird Ihnen mitgeteilt und gilt ebenfalls in der Regel für mehrere Jahre.

Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises, in Berlin sogar 4,5 Prozent. Erst wenn diese überwiesen wurde, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und verschickt sie an den Notar. Der leitet sie dem Grundbuchamt zu und Sie werden als Käufer eingetragen.

Weitere Informationen über die Abgeltungssteuer:

- Weiterführende Informationen zur Grunderwerbssteuer finden Sie hier.