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Erbschaftssteuer

 
Erbschaftssteuer Freibetrag und mehr Infos
Ein entfernte Tante oder die Großeltern sterben und schon ist das Gehechel nach dem Erbe groß. Wo gibt es etwas zu holen, wer bekommt was und vor allem wie viel? Wer erbt, möchte nicht gerne teilen. Schon gar nicht mit dem Finanzamt.

Wenn es ums Geld geht, ist Vater Staat schneller da, als Sie denken. Jeder möchte ein Stück vom Kuchen abhaben und die Erbschaftssteuer trägt ihren Teil dazu bei. Denn jeder, der nach dem Tod eines Verwandten Vermögen geerbt hat, muss dieses versteuern. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei natürlich nach der Höhe des Erbes. Bei Grundstücken gibt es so genannte Bodenrichtwerte oder Ertragswertverfahren.

Übrigens: Auch ohne Meldung wird das Finanzamt von einem Vermögensübergang erfahren, da Amtsgerichte, Behörden und Banken anzeigepflichtig sind, d.h. sie müssen den Todesfall melden. Bei Grundstücksübertragungen wird das Finanzamt automatisch informiert.

Als Erbe werden Sie je nach Verwandtschaftsgrad in eine der drei Steuerklassen unterteilt. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt waren, desto günstiger ist Ihre Steuerklasse. Steuerklasse eins betrifft überlebende Ehegatten, Kinder (eheliche und nicht-eheliche), Enkelkinder, Eltern und Großeltern. Steuerklasse zwei beinhaltet Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Steuerklasse drei betrifft alle übrigen Erben.

Bislang müssen Sie für Häuser und Wohnungen deutlich weniger Steuern zahlen als für Barvermögen. Immobilien wurden bisher mit nur gut 50 Prozent des Verkehrswertes bewertet. Demnächst dürfte sich das allerdings ändern: Experten erwarten eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Erbschaftsteuer.

Infoseiten zur Erbschaftssteuer:

- Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie stets aktuelle Veräffentlichungen zum Erbschaftssteuerrecht.

- Hier können Sie sich einen Erbschaftssteuer-Rechner herunterladen. Hier entlang.