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Abgeltungssteuer

 
Abgeltungssteuer
Am 1. Januar 2009 wird es voraussichtlich etwas Neues in Deutschen Landen geben: Die Abgeltungssteuer tritt in Kraft. Das heißt Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden besteuert.

Bisher werden alle Kapitalerträge als Einkommen gewertet. Mit der Abgeltungssteuer soll das Steuerrecht, nach österreichischem Vorbild, vereinfacht werden und praktisch das heutige Verfahren, nach dem Sie Ihre Kapitalerträge in der Einkommenssteuer-Erklärung angeben müssen, ersetzen.

Zinseinnahmen, ausgezahlte Dividenden oder Veräußerungsgewinne werden als Kapitalerträge bezeichnet. Auf alle drei wird eine einheitliche Steuer von 25% erhoben, unabhängig vom Steuersatz. Momentan werden Ihre Kapitaleinkünfte über die Einkommenssteuer-Erklärung versteuert. Für Löhne, Gehälter, Kapitalerträge und sonstige Einnahmen wird ein individueller Steuersatz bestimmt. Die Höhe hängt von Ihrem Beziehungsstatus ab, also ob Sie ledig, verheiratet oder kinderlos sind.

Die Abgeltungssteuer bringt eine Verbesserung für alle, die Zinserträge haben. Wenn Sie Dividenden oder Veräußerungen beziehen, können Sie also beispielsweise schlechter gestellt werden. Mit Hilfe des Veranlagungswahlrechts können Sie dann allerdings entscheiden, ob Sie nach neuer oder alter Methode versteuert werden wollen.

Mit der Abgeltungssteuer ändern sich noch zwei weitere Bereiche: Die Spekulationsfrist (Gewinne aus Wertpapier-Verkäufen waren bisher steuerfrei) und das Halbeinkünfteverfahren (besteuert werden nicht mehr nur Anteile von 50%, sondern 100%) entfallen. Sie können selbst überprüfen, ob Sie mit der Abgeltungssteuer mehr oder weniger Steuern auf Ihre Kapitaleinkünfte zahlen müssen. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass die neue Steuer Steuerzahler um 1,73 Mrd. Euro entlasten wird.

Weitere Informationen über die Abgeltungssteuer:

- Die Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums über die Abgeltungssteuer finden Sie hier.