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Die betriebliche Altersvorsorge

 
betriebliche Altersvorsorge im Vergleich
Die gesetzliche Altersvorsorge steckt in der Krise. Daher hat der Gesetzgeber, neben der privaten Vorsorge, die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich begünstigt. Seit Januar 2002 haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie allerdings selbst finanzieren müssen.

Jedes Unternehmen muss seinen Beschäftigten die Möglichkeit geben, Teile ihres Gehaltes in ein betriebliches Altersvorsorgesystem einzuzahlen. Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man alle Leistungen, die Ihnen als Arbeitnehmer zur Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung von Ihrem Arbeitgeber zugesagt worden sind. Die versprochenen Leistungen können als einmalige Kapitalzahlungen oder als regelmäßige Zahlungen geleistet werden. Hintergrund muss aber immer Ihre Versorgung beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein.

Für die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge bieten sich verschiedene Durchführungsformen an. Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, welchen Weg Sie wählen wollen. Bei der Pensionszusage vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung und legen die Höhe der Beträge fest, die Sie für später zurücklegen wollen. Diese Beträge werden von Ihrem Bruttoentgelt abgezogen und Ihnen im Alter bzw. im Todesfall Ihren Hinterbliebenen, ausgezahlt.

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine normale Rentenversicherung. Sie wird von Ihrem Arbeitgeber auf Ihr Leben abgeschlossen. Hierbei ist die Wahl eines guten Versicherungspartners wichtig. Die Unterstützungskasse ist dagegen eine Versorgungseinrichtung, meist in Form eines Vereins, die sich aus Trägerunternehmen sowie Vermögenserträgen finanziert. Unter der Form der Pensionskasse versteht man beispielsweise eine Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Die Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht und bei der Entgeltumwandlung werden die Beiträge wirtschaftlich vom Arbeitnehmer getragen. Ein letzter Weg sind die Pensionsfonds. Diese sind ziemlich neu in der betrieblichen Altersvorsorge. Die Pensionsfondslösung basiert auf einem einfachen und rentablen Sparmodell: Je höher Ihr Einkommen ist, desto mehr Steuern haben Sie zu zahlen. Durch die steuerfreie Einzahlung von bis zu 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze verringern Sie Ihr Bruttoeinkommen.

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